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1. Kommunales Elektrizitätswerk Württembergs, gebaut von 1899 - 1902
Es ist ein Stück Landesgeschichte: Erbaut zwischen 1899 und 1902 ist es das älteste kommunale Wasserkraftwerk in Württemberg. Seit 110 Jahren wird in dem denkmalgeschützten Gebäude am Seitenarm des Neckars Strom erzeugt. Noch heute liefern die vier Turbinen bis zu sieben Millionen Kilowattstunden Strom pro Jahr.
Das Programm umfasst:
Informationsvortrag, Diskussion zu Energiethemen, Rundgang durch die Kraftwerksanlage
https://www.untertuerkheim.info/sehenswrdigkeiten/project-four-wccej
Die obligatorischen Sicherheitshinweise, bitte zur Kenntnis nehmen:
Zutrittsvoraussetzungen
Medizinische Einschränkungen: Personen mit aktiven Implantaten (z. B.
Herzschrittmacher, Defibrillatoren, Insulinpumpen, Neurostimulatoren) dürfen die
Anlagen nicht betreten, da elektromagnetische Felder Funktionsstörungen und
Gesundheitsgefahren verursachen können.
Beeinträchtigung durch psychoaktive Substanzen: Der Zutritt unter dem Einfluss
von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln ist strikt untersagt.
Schwangerschaft: Schwangere Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen, da
unverantwortbare Gefährdungen (z.B. Stolpern, Stürzen, Hitze etc.) nicht
auszuschließen sind.
Allgemeiner Gesundheitszustand: Das Betreten der Anlagen ist aus baulichen und
betrieblichen Gründen nur Personen gestattet, die sich in einem stabilen, allgemein
guten Gesundheitszustand befinden und körperlich in der Lage sind, an der
Besichtigung sicher teilzunehmen. Personen mit Rollstuhl oder mit Gehhilfen können
leider aus Sicherheitsgründen nicht am Rundgang teilnehmen.
Wenn Sie unter Kreislaufproblemen oder Höhenangst leiden, bitten wir Sie von einem
Rundgang abzusehen.
Personen unter 14 Jahren / 8. Klasse können am Rundgang nicht teilnehmen. Bei der
Besichtigung von Wasserkraftanlagen gilt das Mindestalter von 12 Jahren / 6. Klasse.
1.2 Geeignete Kleidung
Die Kleidung sollte dem Wetter angepasst sein. Der Aufsichtführende kann bei
unpassender Kleidung den Zutritt zur Anlage verweigern.
Es ist flaches, festes, rutschfestes und geschlossenes Schuhwerk zu tragen.
Die für den Rundgang benötigte persönliche Schutzausrüstung erhalten Sie von uns.
1.3 Aufsicht und Begleitung
Der Zutritt zur Anlage ist nur in Begleitung eines qualifizierten, aufsichtführenden
Mitarbeiters gestattet. Das eigenmächtige Betreten, ohne ausdrückliche Erlaubnis
durch den Aufsichtsführenden, ist verboten.
Anmeldeschluss Donnerstag, 16.04.2026 00:00 Uhr
Kosten
keine
Altersbeschränkung ab 18 Jahre bis 99 Jahre
Teilnehmer 1 (keine Männer und eine Frau )
Max. Teilnehmer 19 (18 freie Plätze)
Max. Begleitpersonen 1
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